www.winterhoffbuss.de ist eine Webseite von der Anwaltskanzlei Winterhoff Buss in Aurich, welche über die eigenen Leistungen informiert.
Kontakt
WINTERHOFF BUSS
Rechtsanwälte und Notare GbR
Julianenburger Str. 6
26603 Aurich
/ Telefon: 049 41 / 91 01-0
/ Fax: 049 41 / 91 01 91
/ E-Mail: kanzlei@winterhoffbuss.de
/ USt-IdNr.: DE 116 99 6007
/ Vertretungsberechtigt: Rainer Winterhoff, Helga Albers, Bernd Hinrichs, Daniel Wedewardt, Coob Buss, Dr. Robert John, Christian Mertens, Ihno Lengert
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung:
/ https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Anbieterkennung
(gemäß §§5 TMG + 55 RStV und Verantwortlicher nach §§55 Abs. 2 RStV + §7 TMG)
Anbieter dieser Website i.S.v. § 5 TMG ist die Sozietät Winterhoff Buss.
Zulassung
Die gesetzliche Bezeichnung der Berufsträger lautet Rechtsanwalt bzw. Notar. Die jeweilige Berufsbezeichnung ist in der Bundesrepublik Deutschland verliehen worden. Die Berufsträger sind Mitglieder der
Rechtsanwalts bzw. Notarkammer für den Bezirk des
OLG Oldenburg
Staugraben 5
26122 Oldenburg
/ Telefon: 0441 / 92543-0
/ Fax: 0441 / 92543-29
/ E-Mail: info@rak-oldenburg.de
www.rak-oldenburg.de
Aufsichtsbehörde für die Notare Helga Albers, Daniel Wedewardt, Coob J.A.H. Buss und Ihno Lengert ist die Präsidentin des
Landgericht Aurich
Schlossplatz 3
26603 Aurich
/ Telefon: 04941 / 9998-126
Berufshaftpflichtversicherung
ERGO Versicherungs-AG
40198 Düsseldorf
Berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- die Bundesrechtsanwaltsordnung,
- die Berufsordnung,
- die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (für Mandate bis 30.6.2004),
- das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (für Mandate ab dem 1.7.2004)
- die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Berufsrechtliche Regelungen für Notare
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
- Beurkundungsgesetz
- Richtlinien der Notarkammer Oldenburg (Oldbg.)
- Dienstordnung für Notarinnen und Notare
- Kostenordnung
- Europäische Standesrichtlinien der Notare
Vermeidung von Interessenkonflikten
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer (§§ 191 f. BRAO), im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) oder per E-Mail (schlichtungsstelle@brak.de).
Disclaimer
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