WINTERHOFF / BUSS erwirkt Leitentscheidung im Umwandlungsrecht

Notarielle Tätigkeiten

Aufgabe

Ein Emissionshaus wollte 2020 den Sitz eines ihrer Anlagefonds von Luxemburg nach Deutschland verlegen. Dabei sollte die Identität der Gesellschaft und die Rechtsform einer Personengesellschaft gewahrt werden. Ein Mandat von besonderer Tragweite, denn das deutsche Umwandlungsgesetz sieht für dieses Vorhaben keine Regelung vor. Allen Beteiligten war klar: Wenn dieser Auftrag erfolgreich umgesetzt werden sollte, dann müsste dazu eine Entscheidung erwirkt werden, die Rechtsgeschichte schreiben würde.

Umsetzung

Als Notar mit dem Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht übernahm Notar Coob J. A. H. Buss die Beratung des Emissionshauses und die Gestaltung der erforderlichen Dokumentation. Wenn erforderlich, kann WINTERHOFF / BUSS auf ein breites Netzwerk kompetenter Rechtsanwälte deutschlandweit zurückgreifen. In diesem Fall arbeitete Notar Buss mit einem auf Finanzmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt aus Düsseldorf zusammen und stimmte sich gleichzeitig eng mit der mandatierten luxemburgischen Notarin ab. So konnte dem Emissionshaus eine vollumfängliche und kompetente Beratung in allen Facetten dieser Herausforderung geboten werden. Zusätzlich gab Notar Buss in dieser Sache ein Gutachten des Deutschen Notarinstituts aus Würzburg in Auftrag und führte vorbereitende Gespräche mit den Rechtspflegern des Handelsregisters beim zuständigen Amtsgericht.

Ergebnis

  • Ein bahnbrechender Beschluss des Oberlandesgerichtes Oldenburg: Die identitätswahrende Sitzverlegung nach der damaligen Rechtslage ist zulässig (OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.06.2020 – 12 W 23/20). Die Entscheidung des OLG wurde bundesweit aufgenommen und kontrovers diskutiert.
  • Das Vorhaben des Emissionshauses konnte wie gewünscht umgesetzt werden.