Erfolg für Bietergemeinschaft: Auftrag für Baumaßnahme erstritten.

Vergaberecht

Aufgabe

Zwei renommierte Bauunternehmen aus Nordwestdeutschland hatten sich im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung für Kanal- und Straßenbauarbeiten zu einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossen und als solche ein Angebot abgegeben. Ausweislich der abgegebenen Angebote hatte die Bietergemeinschaft das günstigste abgegeben. Eine nordwestdeutsche Stadt als Vergabestelle hatte die Bildung einer Bietergemeinschaft allerdings als unzulässig angesehen. WINTERHOFF / BUSS sollte die Interessen ihrer Mandantin durchsetzen und ihr im Ergebnis den Auftrag für die Baumaßnahme verschaffen.

Umsetzung

Bei dem vorliegenden Fall handelte sich um ein Vergabeverfahren unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte. Ergo: Ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer war nicht möglich. Es drohte eine kurzfristige Auftragserteilung an den nächstgünstigen Bieter – dem Verfahren war eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben. Entsprechend hat WINTERHOFF / BUSS innerhalb weniger Stunden nach der Mandatserteilung den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei dem zuständigen Landgericht gestellt. Ziel: Der Stadt sollte es bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens untersagt werden, das Ausschreibungsverfahren über die Kanal- und Straßenbauarbeiten fortzuführen und den Zuschlag an den nächstgünstigen Bieter zu erteilen.

Ergebnis

  • Das Landgericht hat die einstweilige Verfügung trotz einer Schutzschrift der Stadt sofort erlassen.
  • Ein Widerspruch, der gegen die die einstweilige Verfügung des Landgerichts eingelegt wurde, blieb ebenso erfolglos wie die darauffolgende, durch die Stadt eingelegte Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg.
  • Dank WINTERHOFF / BUSS hat die Mandantin den Zuschlag für die Kanal- und Straßenbauarbeiten erhalten.