TÄTIGKEITSFELDER

Unsere Kanzlei bietet Mandanten ein umfassendes Leistungsspektrum in privatrechtlichen, wirtschaftsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, sowie in Fragen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Verschaffen Sie sich einen kurzen Überblick über unsere Tätigkeitsbereiche.

Unter das allgemeine Zivilrecht fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Schadensersatzrecht, Reiserecht.
Neben der anwaltlichen Tätigkeit nach Abschluss eines Vertrages beraten wir Sie auch im Bereich von Vertragsgestaltungen. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung hilft, langwierige Auseinandersetzungen schon zu Beginn der Geschäftsbeziehung zu vermeiden.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind dabei:

  • Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Überprüfung von Kaufverträgen, Gewährleistungsrecht
  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen

Ihre Ansprechpartner für diesen Bereich sind insbesondere: Rechts­an­walt Alexander Bay und Rechtsanwältin Martina Kähler.

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Für den Arbeitnehmer geht es dabei um den Schutz seines Arbeitsplatzes, für den Arbeitgeber um die Durchsetzung der Unternehmenspolitik. Wegen der besonderen Bedeutung des Arbeitsplatzes für ein erfülltes Leben haben Gesetzgeber und Rechtsprechung zahlreiche Schutzmechanismen geschaffen, die bei einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung zu beachten sind.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind dabei:

  • Beratung in Fragen der Betriebsverfassung
  • Durchführung von Kündigungsschutzprozessen
  • Hilfe bei Abmahnungen
  • Überprüfung von Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen
  • Verhandlungen über Abfindungen
  • Durchsetzung arbeitsvertraglicher Rechte des Arbeitnehmers und Arbeitgebers

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Fachanwalt für Arbeitsrecht Coob Buss

Das Bau- und Architektenrecht ist in den letzten Jahren besonders stark durch die Rechtsprechung der Obergerichte geprägt worden.  Die Kenntnis dieser Rechtsprechung ist damit Voraussetzung für eine effektive Rechtsdurchsetzung.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind dabei:

  • Effektive Beweissicherung
  • Entwurf und Prüfung von Bauverträgen
  • Probleme im Gewährleistungsrecht
  • Sicherung von Vergütungsansprüchen

Ihre Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Fach­an­walt für Bau- & Archi­tek­ten­recht Bernd Hinrichs und Rechtsanwalt Ihno Lengert.

Das Bauträgerrecht regelt die Gestaltung von Bauträgerverträgen, die Gewährleistung und Haftung von Bauträgern gegenüber den Erwerbern sowie die Zahlungsverpflichtung der Erwerber gegenüber den Bauträgern nach der Makler und Bauträgerverordnung.

Bauträgerverträge sind zumeist komplexe Regelungswerke, die einerseits werkvertragliche und kaufvertragliche Elemente umfassen, ferner aber auch Fragen der-, Architekten- und Ingenieurleistungen beinhalten. Dem Wesen nach ist der Bauträgervertrag ein Werkvertrag, der die Errichtung eines Gebäudes oder eines vergleichbaren Bauwerkes auf einen Grundstück zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung des Unternehmers beinhaltet, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen.

Die Kanzlei Winterhoff Buss verfügt über eine besondere Kompetenz in allen Bereichen des Bauträgerrechts. Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir namhafte Mandanten und Auftraggeber.

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Fach­an­walt für Bau- & Archi­tek­ten­recht Bernd Hinrichs und Rechtsanwalt Ihno Lengert.

Der Staat und auch andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen natürlicher Personen, um handlungsfähig zu sein. Diese Aufgabe wird vom Öffentlichen Dienst wahrgenommen. Das Beamtenrecht, als Teilgebiet des öffentlichen Rechts, regelt das Verhältnis des Beamten zu seinem Dienstherrn. Es betrifft eine Vielzahl von Berufen und erfordert eine präzise Beherrschung der zugrundeliegenden Rechtsmaterie.

Die Kanzlei Winterhoff Buss verfügt über eine jahrelange Erfahrung und Spezialisierung  in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet und bietet Ihnen professionelle und aktuelle Unterstützung in allen Fragen des Beamtenrechts.

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Notar & Fach­an­walt für Ver­wal­tungs­recht Daniel Wedewardt und Rechtsanwältin Alissa Kramer.

Das Erbrecht regelt, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Nachlass geschieht. Dabei legen wir Wert darauf, einvernehmliche Lösungen zwischen den Hinterbliebenen zu ermöglichen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind dabei:

  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Beratung über die Ausschlagung einer Erbschaft, Prüfung von Haftungsfragen
  • Beratung zur Testamentsgestaltung oder zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Testamentvollstreckung

Ihre Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Rechts­an­wäl­tin & Nota­rin Helga Albers und Rechtsanwalt & Notar J. Rainer Schneider.

Das Familienrecht ordnet die Rechtsbeziehungen zwischen Menschen, die durch Verwandtschaft, Ehe oder Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Ein weiterer Aspekt des Familienrechts ist der Bereich der Pflegschaft und Betreuung. Wir helfen Ihnen, den Überblick über diese komplizierte Rechtsmaterie zu behalten.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Gestaltung von Eheverträgen
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen
  • Sorgerechts- und Umgangsrechtsstreitigkeiten
  • Vaterschaftsfestellung / Vaterschaftsanfechtung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Vertretung bei Trennung und Scheidung
  • Verfahrensbeistand gem. § 158 FamFG (Anwalt des Kindes)

Ihre Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Nota­rin & Fach­an­wäl­tin für Fami­li­en­recht Helga Albers und Fachanwalt für Famlienrecht Alexander Bay.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten und vertreten wir Sie in Fragen der Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlungen und Haftungsfragen zu Gesellschaftsformen. Dabei vertreten wir sowohl Gesellschafter wie Geschäftsführer oder sonstige Beteiligte.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Gründung von Gesellschaften, Wahl der optimalen Rechtsform
  • Planung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensübertragung
  • Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten unter Gesellschaftern

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist: Notar & Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht Coob Buss.

Der Gewerbliche Rechtsschutz ist ein rechtliches Spezialgebiet mit übergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung. Als umfassender Oberbegriff zum Schutze der geistig-gewerblichen Betätigung im wirtschaftlichen Wettbewerb umfasst er Vorschriften des Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Marken- und Wettbewerbsrechts.

Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes sind oft sehr komplexer Natur. Sie erfordern eine ganzheitliche Perspektive auf das gesamte unternehmerische Verhalten sowie große Erfahrung bei der Lösungsfindung. Die Kanzlei Winterhoff Buss bietet Ihnen durch langjährige Erfahrung und große Beratungskompetenz professionelle Unterstützung bei der Erarbeitung wirtschaftlich sinnvoller Lösungen.

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Rechtsanwalt & Notar Daniel Wedewardt und Rechtsanwältin Alissa Kramer.

Ob Erwerb, Verkauf, Planung, Bau oder Belastung (Grundschulden, Hypotheken) – Das Immobilienrecht ist einer unserer langjährigen Kanzleischwerpunkte.

Als übergreifendes Rechtsgebiet ist es nicht in einem einheitlichen Gesetz abschließend geregelt, sondern betrifft vielmehr unterschiedlichste Regelungswerke.
Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir namhafte Mandanten in allen Fragen rund um das Thema Immobilien. Durch das der Kanzlei angeschlossene Notariat erhalten unsere Auftraggeber beispielsweise auch alle wohnungseigentumsrelevanten Dienstleistungen aus einer Hand.

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht Bernd Hinrichs und Rechtsanwalt & Notar Daniel Wedewardt.

Genau genommen gibt es kein „Internetrecht“ – vielmehr gelten im Internet grundsätzlich dieselben Rechtsregeln wie bei persönlichen Rechtsgeschäften. Aber im Internet lauern durchaus Fallen – mit einem Mausklick können Verträge geschlossen werden. Vor allem tummeln sich seit einiger Zeit im Internet „windige“ Geschäftemacher, deren Webseiten darauf abzielen, Besucher zum Abschluss von entgeltlichen Verträgen zu bringen, obwohl das Angebot gratis zu sein scheint. Solche Forderungen können wir abwenden.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind hier:

  • Abwehr von Abmahnungen, Filesharing
  • Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Probleme auf ebay.de

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Rechtsanwältin Alissa Kramer.

Das Kaufvertragsrecht ist Bestandteil des Zivilrechts und im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es regelt die Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Verkäufer. Hierbei geht es nicht nur um die Erfüllung kaufvertraglicher Pflichten wie Zahlung des Kaufpreises und Abnahme des Kaufgegenstandes, sondern auch um den gesamten Bereich der Sachmängelhaftung. Besondere Bedeutung kommt dem Kaufrecht im Internet zu. Oftmals ergeben sich hier ungeahnte Problemkonstellationen, die wir auch durch unsere Kompetenz und Erfahrung im Bereich Onlinerecht professionell für unsere Mandanten lösen.

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Rechts­an­wältin Martina Kähler.

Das Kommunalabgabenrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Es regelt sämtliche öffentliche Abgabesachverhalte, die von der Kommune (Gemeinde, Kreis, Gemeindeverband) gegenüber Ihren Einwohnern bzw. juristischen Personen in ihrem Gemeindegebiet gefordert werden können.

Zur „Kommunalabgabe“ gehört insbesondere auch die kommunale Steuer. Die Bundesländer haben zur weiteren Ausgestaltung jeweils Kommunalabgabengesetze (KAG) erlassen.

Die Kanzlei Winterhoff Buss steht Ihnen aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich Kommunalabgabenrecht mit qualifiziertem Rechtsrat zur Verfügung.

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Notar & Fach­an­walt für Ver­wal­tungs­recht Daniel Wedewardt und Rechtsanwältin Alissa Kramer.

Ostfriesland ist immer noch landwirtschaftlich geprägt. Dabei sind Landwirte gerade in den letzten Jahren immer stärker mit wirtschaftlichen Problemen konfrontiert. Im Landwirtschaftsrecht hängt eine erfolgreiche Beratung besonders davon ab, dass Ihr Anwalt nicht nur die spezielle Rechtsmaterie kennt, sondern auch die die tatsächlichen Verhältnisse in einem landwirtschaftlichen Betrieb.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei vor Allem:

  • Durchsetzung von Pachtrechten
  • Beratung im landwirtschaftlichen Erbrecht – insbesondere dem Höferecht
  • Hilfe bei Fragen zur Milchquotenregelung
  • Hofübergaberecht
  • Tierhalterhaftung
  • Umweltschutzrecht
  • Viehkauf

Ihre Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Rechts­an­wäl­tin & Notarin Helga Albers und Notar & Fachanwalt für Agrarrecht Coob Buss.

Das Medizinrecht regelt die rechtlichen Beziehungen und Haftungsansprüche zwischen Ärzten und Patienten. Darüber hinaus umfasst es die Honorierung von Privat- oder auch Kassenpatienten. Ebenfalls zum Medizinrecht gehört die Approbationsordnung. Diese beschreibt die Ausbildung mit samt den dazugehörigen Prüfungen für Mediziner. Weitere wichtige Bereiche sind das Krankenhausrecht, das Pflegeberufsrecht und das Apothekerrecht.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Patientenrecht
  • Zivil- und strafrechtliche Haftung
  • Regulierung von Haftpflichtfällen
  • Vergütung
  • Vertrags-, straf- und wettbewerbsrechtliche Fragen
  • Verträge
  • Zulassung, Vertrieb und Haftung
  • Kranken- und Krankentagegeld
  • Kostenerstattung
  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Rechtsanwältin Alissa Kramer.

Die Wohnung und das Haus eines Menschen stellen seinen Lebensmittelpunkt dar. Darum ist gerade das Mietrecht vom Gesetzgeber weitgehend reguliert worden. Die Rechtsprechung hat dieses Rechtsgebiet weiter ausdifferenziert, so dass ohne genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine mietrechtliche Auseinandersetzung nicht effektiv geführt werden kann.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei vor Allem:

  • Abschluß und Beendigung des Mietvertrages
  • Änderung des Mietvertrages
  • Mietzahlungen
  • Nebenkostenabrechnung
  • Schönheitsreparaturen

Ihre Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Rechts­an­walt Alexander Bay und Rechtsanwalt Ihno Lengert.

Das Steuerrecht, als Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Der Begriff Steuerrecht meint die Gesamtheit der Rechtsnormen unserer Rechtsordnung, die sich – im weitesten Sinn – auf Steuern beziehen. Diese schaffen und regeln die Rechtsbeziehungen (Rechte und Pflichten) zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den ihnen unterworfenen natürlichen und juristischen Personen.

Durch unsere langjährige Expertise sowie regelmäßige Weiterbildung auf dem Gebiet des Steuerrechts berät und vertritt unsere Kanzlei Sie in allen Fragen dieses komplexen Rechtsgebiets.

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Rechts­an­walt Bernd Hinrichs.

Jedermann kann plötzlich und unverhofft mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Sobald Sie als Beschuldigter mit dem Vorwurf einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit konfrontiert werden, sollten Sie sofort einen Anwalt einschalten.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei vor Allem:

  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht:

Ihre Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht, ADAC-Vertragsanwalt Gerold Detmers und Rechts­an­wältin Martina Kähler.

Wirt­schafts­straf­recht:

Ihre Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Rechts­an­walt Bernd Hinrichs und Rechtsanwalt & Notar Coob Buss.

Jedermann kann in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, auch ohne eigenes Verschulden. Genauso leicht kann ein Verstoß gegen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts passieren. Solche Angelegenheiten aus dem Verkehrsrecht sind oftmals mit jeder Menge Ärger verbunden. Daher ist es bei den meisten Verkehrsunfällen ratsam, zumindest den Rat eines Rechtsanwalts zu suchen.

Unsere Tätigkeitschwerpunkte im Verkehrsrecht sind:

    • Beratung und Vertretung  nach einem Verkehrsunfall (Verschulden,  Schadenshöhe etc.)
    • Beratung beim Autokauf, Kfz-Leasing
    • Beratung und Vertretung im Verkehrsversicherungsrecht (Haftpflicht-, Kasko-, Unfall- und Krankenversicherung)
    • Vertretung im Ordnungswidrigkeitenrecht (Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen etc.)
  • Vertretung im Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht etc.)

Ihre Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht, ADAC-Vertragsanwalt Gerold Det­mers und Rechtsanwältin Martina Kähler.

Jeder hat eine oder mehrere Versicherungen, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Wir vertreten Versicherungsnehmer wie Versicherungsgeber.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind:

  • Haftpflichtversicherungsrecht
  • Versicherungsvertragsrecht:  insbesondere
  • Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Lebens-, Sach- und
  • Unfallversicherungsrecht

Ihre Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Fachanwalt für Versicherungsrecht Gerold Det­mers und Rechts­an­wältin Martina Kähler.

Die Kanzlei Winterhoff Buss berät und vertritt Sie in allen Fragen des Vergaberechts. Das Vergaberecht umfasst sämtliche Regeln bzgl. der Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber.

Das Vergaberecht, das auch als öffentliches Auftrags-, Beschaffungs- und Verdingungswesen bezeichnet wird, umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung sachlicher Mittel und Leistungen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind, berücksichtigen muss.

Ihre Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht Bernd Hinrichs und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Daniel Wedewardt.

Das Verwaltungsrecht, als Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts, beschäftigt sich mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Zum Verwaltungsrecht zählen beispielsweise das Beamten-, das Polizei-, das Gewerbe-, Schul- und Baurecht. Im tagtäglichen Leben kommt diesen Bereichen ein hoher Stellenwert zu und sie eröffnen häufig erhebliches Konfliktpotenzial. Die Kanzlei Winterhoff Buss ist mit ihrer entsprechend langjährigen Erfahrung und einem qualifizierten Fachanwalt Ihr Ansprechpartner in allen verwaltungrechtlichen Fragen.

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Notar & Fach­an­walt für Ver­wal­tungs­recht Daniel Wede­wardt und Rechtsanwältin Alissa Kramer.

Das Was­ser­recht regelt die Bewirt­schaf­tung der Gewäs­ser. Es wird in Wasserhaushaltsrecht und Wasserwegerecht unterteilt. Was­ser­recht ist sehr komplex – sowohl die EU wie auch der Bund und die Länder erlassen einschlägige Vorschriften und Gesetze. Außerdem ist die Bewirtschaftung und Nutzung von Gewässern schon aufgrund von Umwelt- und Naturschutzbelangen sehr genau geregelt.

Die Kanzlei Winterhoff Buss verfügt über eine langjährige Erfahrung auf diesen Rechtsgebieten und berät und vertritt Sie in allen wasserrechtlichen Streitigkeiten.

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Notar & Fachanwalt für Verwaltungsrecht Daniel Wedewardt und Rechtsanwältin Alissa Kramer.

Das Wettbewerbsrecht- ein kleines Rechtsgebiet mit großer Bedeutung. Regelungswerk ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt sämtliche Fragen des gegenseitigen Umgang von Unternehmer im Konkurrenzkampf als Wettbewerber. In § 1 UWG heisst es: „Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Stichworte wie „irreführende Werbung“, „vergleichende Werbung“ und „Schleichwerbung“ spielen hier unter anderem eine Rolle.

Die Kanzlei Winterhoff Buss berät und vertritt Sie umfassend und qualifiziert in allen wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten.

Ihre Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Rechts­an­walt & Notar Daniel Wedewardt und Rechts­an­wältin Alissa Kramer.

Das Wirtschaftsrecht, als komplexes Rechtsgebiet, umfasst die Gesamtheit aller Normen, die unternehmerisches Handeln regeln. Hierbei entspringt es unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Fokussiert wird die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Wirtschaftsordnung.

Es ist zwischen dem öffentlichen und dem privaten Wirtschaftsrecht zu unterscheiden. Ferner sind auch die Bereiche des internationalen und des europäischen Wirtschaftsrechts zu berücksichtigen.

Die Kanzlei Winterhoff Buss steht Ihnen mit Kompetenz und Qualifikation in allen wirtschaftrechtlichen Fragen zur Seite.

Ihre Ansprech­part­ner für die­sen Bereich sind ins­be­son­dere: Rechts­an­walt Bernd Hinrichs und Rechts­an­walt & Notar Coob Buss.

Wirtschaftsstrafrecht ist der Oberbegriff aller Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität. Der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ ist gesetzlich nicht definiert. Ob eine Vorschrift dem Wirtschaftsstrafrecht zuzuordnen ist, ergibt sich letztlich aus ihrem Schutzzweck. Das Rechtsgebiet betrifft daher unterschiedlichste Gesetzeswerke. Insbesondere in steuerlicher Hinsicht kann man schneller mit der Rechtsmaterie in Berührung kommen. Guter Rat ist dann richtungsweisend. Die Kanzlei Winterhoff Buss verfügt über langjährige Erfahrungen in diesem anspruchsvollen Rechtsgebiet und zahlreiche erfolgreiche Mandante bestätigen unsere Kompetenz.

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Rechts­an­walt & Notar Coob Buss.

Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Es handelt sich um ein Rechtsgebiet, das eine starke Prägung durch die Rechtsprechung erfährt. Regelungsbereich ist das Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander, aber auch die Abgrenzung Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärungen, die Aufgaben des gesetzlich vorgeschriebenen Verwalters sowie zahlreiche weitere Fragen sind Gegenstand des WEG Rechts.

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung bzw. dem Gebrauch des Gemeinschaftseigentums als auch des Sondereigentums stehen. Durch das angeschlossene Notariat bietet Ihnen unsere Kanzlei von der Beratung bis zur Beurkundung einen ganzheitlichen Service rund um den Erwerb und Veräußerung von Eigentum.

Ihr Ansprech­part­ner für die­sen Bereich ist ins­be­son­dere: Rechts­an­walt Bernd Hin­richs und Rechtsanwalt Ihno Lengert.